Ermittlungsverfahren wegen Mißbrauchs
in Busfahrer aus München (Verteidiger RA Florian Schneider), der sich seit einigen Monaten mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs einer Widerstandsunfähigen konfrontiert sieht, kann seit Kurzem auf ein gutes Ende seines Verfahrens hoffen. Der Mittdreißiger soll nach einer Strafanzeige der Betreuerin einer 19-jährigen geistig Behinderten die jungen Frau mißbraucht haben, während er sie mit seinem Bus zwischen verschiedenen Behinderteneinrichtungen hin und her gefahren hatte. Nach der Aussage der jungen Frau soll er sie zunächst verbal belästigt und dann dazu gezwungen haben, bei ihm während der Fahrt den Oralsex zu vollziehen. Der Beschuldigte bestreitet dies: Er sei glücklich verheiratet und habe mit der jungen Frau rein gar nichts zu tun gehabt, außer sie in ihrer Einrichtung abzuliefern. Allerdings sei sie ihm als extrem sexualisiert aufgefallen, sie habe ihn während der ganzen Fahrt mit anzüglichen Fragen und Gesprächsthemen behelligt.
Seit Kurzem nun ist klar, dass die vermeintliche Geschädigte nicht zum ersten Mal sexuellen Missbrauch behauptet: Nach den Recherchen der Verteidigung hatte die junge Behinderte bereits im letzten Jahr einen anderen Busfahrer desselben Busunternehmens ebenfalls des erzwungenen Oralsex bezichtigt, ohne dass diese Vorwürfe sich hatten beweisen lassen. Auch schon im Jahr 2008 hatte sie eine Anzeige wegen Missbrauchs erstattet, ebenfalls ohne dass dem Mann etwas hätte nachgewiesen werden können.
Diese Ermittlungsergebnisse geben einen deutlichen Fingerzeig, wie die Angaben de Anzeigeerstatterin einzuschätzen sind. Die entscheidende Entlastung wird jedoch das aussagepsychologische Sachverständigengutachten bringen, das demnächst vorliegen wird.