Ermittlungen wegen sexuellen Mißbrauchs
Ein 23-jähriger Student (Verteidiger RA Florian Schneider) sieht sich zur Zeit auf äußerst unangenehme Weise mit seiner Teenager-Zeit konfrontiert: Anfang des Jahres erreicht ihn die Ladung der Kripo zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes. Nach der Überwindung des ersten Schocks wurde klar, dass es darum geht, dass ihn nach 6 Jahren ein Mädel angezeigt hatte, sie sexuell mißbraucht zu haben, als sie angeblich 13 und er angeblich 16 Jahre alt war. Die Anzeigeerstatterin war die Tochter des damaligen Lebensgefährten seiner Mutter und hatte zu dieser Zeit mit ihm im selben Haushalt gelebt. Obwohl die Sache schon sehr lange zurückliegt ist sich die Anzeigeerstatterin ganz sicher, dass sie damals 13 war. Zusätzlich behaupt sie, von ihm zum Sex gezwungen worden zu sein, sie habe sogar eine kleine Verletzung im Genitalbereich davon getragen. Sie leide noch heute an der Geschichte und habe deshalb sogar angefangen, sich zu ritzen.
Die Vorwürfe gegen den Beschuldigten haben dazu geführt, dass der Beschuldigte sich nun in Zusammenarbeit mit seiner Mutter und seinem Verteidiger mit einer längst abgeschlossenen Phase seines Lebens und einer ebenso längst erledigt geglaubten Bekanntschaft aus seiner Teenagerzeit erneut befassen muss, um die den Verdacht des Mißbrauchs zu entkräften. Nun erweist es sich als Rettung, dass seine Mutter konkretere Erinnerungen als er an den Kontakt zu der Anzeigeerstatterin hat und vor allem ihre alten Kalender von damals aufgehoben hat. Danach ist es als ausgeschlossen anzusehen, dass das Mädel erst dreizehn Jahr alt war, nach den Unterlagen war sie jedenfalls 14 alt und der Beschuldigte nicht 16 Jahr, sondern 17.
Der Beschuldigte tut gut daran, sich intensiv mit der alten Geschichte zu befassen: Im Falle eines Schuldnachweises würde er trotz des lange zurück liegenden Zeitraums zu einer empfindlichen Jugendstrafe verurteilt werden und zudem zu hohen Wiedergutmachungszahlungen an die Anzeigeerstatterin. Da er damals tatsächlich 17 Jahre alt war würde er aber wenigstens nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.