Bewährung für rumänischen Dieb
Ein knapp dreißigjähriger Rumäne (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte sich am Mittwochnachmittag vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Heidenheim an der Brenz in Baden-Württemberg wegen des Verdachts des Diebstahls und des Betruges verantworten. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hatte dem in Wien wohnhaften Angeklagten vorgeworfen, vor 5 Jahren einem deutschen Freund Euro 350 und einen Laptop unter einem Vorwand abgeluchst zu haben, als er ihn in dessen Wohnung in Heidenheim besucht hatte: Er soll ihm vorgespiegelt haben, für ihr gemeinsames Geburtstagsfest mit Freunden einkaufen zu wollen, was er jedoch nicht wirklich vorgehabt haben soll. Außerdem soll er sich unter dem Vorwand, kurz telefonieren zu wollen, das Notebook des Freundes ausgeliehen haben. Bargeld und Notebook soll er in Sicherheit gebracht haben, indem er in einem unbemerkten Moment die Wohnung verlassen hatte.
Der gravierendste Vorwurf war jedoch, dass er beim schnellen Verlassen der Wohnung des Freundes auch gleich noch die Schlüssel des Seat Ibiza der Mutter seines Freundes eingesteckt haben soll und dann damit nach München verschwunden sein soll. Der Angeklagte hatte zwar kurz nach der Sache in München verhaftet werden können. Da er aber 2008 nach der Außervollzugsetzung des Haftbefehls sofort untergetaucht und im Ausland verschwunden war hatte 4 Jahre mit internationalem Haftbefehl nach dem Aufenthaltsort des Angeklagten ermittelt werden müssen. Erst im Frühjahr hatte der Angeklagte an seinem neuen Wohnort in Wien bei einer Verkehrskontrolle wegen eines defekten Rücklichts festgenommen und der deutschen Justiz übergeben werden können. Im März diesen Jahres hatte er sich dann zunächst in der Justizvollzugsanstalt in Wien und dann nach seiner Übergabe an die bayrische Justiz abwechselnd in München und in Ellwangen in Untersuchungshaft befunden.
In der Verhandlung des Amtsgerichts Heidenheim am Mittwobestatte der Angeklagte zwar die Diebstähle und den Betrug bestritten, war aber – jedenfalls nach der Auffassung des Amtsgerichts durch die Aussagen der beiden Zeugen, – seines frühen Freundes und dessen Mutter überführt worden. Er wurde daraufhin wegen Untrachlagung in 2 Fällen und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Da endlich auch der 4 Jahre alte Haftbefehl aufgehoben wurde konnte der Angeklagte am Mittwochnachmittag das Amtsgericht Heidenheim als freier Mann verlassen.