Bewährung für Bandendienstahl
Der Schnellrichter des Amtsgerichts München hat am Dienstag einen etwa sechzigjährigen Ukrainer (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen der Beteiligung an zwei Bandendiebstählen zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dem Polen wurde vorgeworfen, 2009 als Mitglied einer Diebesbande nach Deutschland eingereist zu sein und als Teil einer ziemlich arbeitsteiligen Organisation Waren aus einem Berliner Kaufhaus gestohlen zu haben. Nach den Emittlungen der Polizei hatte die Bande das Berliner Kaufhaus nicht einfach betreten und die Waren hinausgetragen, sondern die Bandenmitglieder hatten sich die Arbeit regelrecht geteilt: Ziel war es, die Ladendetektive in die Irre zu führen. Der erste hatte daher die Ware nur ausgesucht und in einer Umkleidekabine bereit gelegt, aber die Umkleidekabine ohne die Klamotten verlassen. Sobald er draußen war betrat das nächste Bandenmitglied die Kabine, versteckte die Ware und nahm sie mit hinaus. Der Schaden betrug etwa Euro 3000.
Ene ähnliche Vorgehensweise legten sie dann auch noch im Münchner H&M an den Tag, wo sie im selben Jahr Waren im Wert von etwa Euro 5.000 stahlen. So gut sie sich das System aber auch ausgedacht hatten, es war wohl doch noch nicht so ganz ausgereift, denn das weibliche Bandenmitglied wurde gefaßt und der Polizei übergeben. Bei der Vernehmung machte sie dann umfangreiche Angaben und nannte die anderen Bandenmitglieder, die allerdings zunächst unentdeckt das Kaufhaus und dann auch Deutschland hatten verlassen können.
Gegen die Bandenmitglieder wurden aufgrund der Angaben der Frau europäische Haftbefehle erlassen und alle in Polen festgenommen und inzwischen auch in in Berlin abgeurteilt. Der Angeklagte befindet sich seit Mai in Stadelheim in Untersuchungshaft. Wegen seiner Vorstrafen in Polen, wo er in den letzten Jahren seinen Wohnsitz hatte, war an eine Aufhebung des Haftbefehls nicht zu denken. Nach der Verbindung mit dem Verfahren in Berlin wurde er nach seiner Aburteilung am Dienstagmittag aus der Haft entlassen und konnte nach Polen ausreisen.