Geldstrafe für Prostitution im Münchner Sperrbezirk
Eine Anfangdreißigerin aus Rußland hat sich am Dienstag vom Strafrichter des Amtsgerichts München eine Geldstrafe wegen verbotener Prostitution im Münchner Sperrbezirk eingehandelt: Die Frau, die seit etwa 12 Jahren in München lebt, hatte im Juli einen Strafbefehl wegen dieses Vorwurfes erhalten und Einspruch dagegen eingelegt, über den am Dienstag verhandelt wurde. Der Frau war vorgeworfen worden, im Mai diesen Jahres in der Lobby eines Hotels am Hauptbahnhof und damit im Münchner Sperrbezirk einem Kunden sexuelle Dienstleistungen gegen Geld angeboten zu haben. Der Kunde hatte sie über ihren Eintrag im Internet kontaktiert und dann per Telefon das Treffen im Hotel vereinbart. Was die Frau nicht wußte: Der Kunde war nicht echt, sondern von der Polizei. Bei dem Gespräch soll die Angeklagte dem vermeintlichen Kunden für Euro 400 zwei Stunden Sex mit allem Drum und Dran angeboten haben. Als sie mit dem Kunden ins Zimmer gehen wollte gab sich der Kunde als Polizist zu erkennen.
Die Frau war stinksauer über die Falle und erklärte vor Gericht, sie habe gar keinen Sex angeboten, sondern nur Begeitservice gegen Geld. Dem stand die Aussage des Beamten entgegen, der als Zeuge geladen war, weshalb ihrer Einlassung nicht geglaubt wurde.
Da sie sich aber zur Zeit in einer privaten Notlage wegen des Tods ihres Lebensgefährten vor zwei Monaten befindet wurde eine sehr moderate Geldstrafe von nur Euro 210 gegen sie verhängt, die sie sofort akzeptierte.