Freiheitsstrafen von knapp 3 Jahren und 2 Jahren 6 Monaten für zwei Kokainhändler
Die Große Strafkammer am Landgericht München I hat am Mittwoch zwei Kokainhändler aus München, einen Tunesier und einen Iraner (Verteidiger RA Florian Schneider), wegen Handeltreibens mit Kokain in 7 Fällen zu knapp drei Jahren (der Tunesier) und 2 Jahren 6 Monaten (der Iraner) verurteilt. Die beiden Männer, die schon lange in Deutschland leben, waren von der Polizei über eine Telefonüberwachung im letzten Jahr beim Handeltreiben mit Kokain in München erwischt worden und sofort festgenommen worden. Bei der Durchsuchung ihrer Autos, ihrer Wohnungen und ihrer Freundinnen war dann einiges an Kokain aufgefunden worden, ebenso Feinwaagen und Verpackungsmaterial. Die Beiden waren letztes Jahr im Oktober sofort in Untersuchungshaft gegangen und haben ein paar Monate nach ihrer Festnahme angefangen, umfangreiche Angaben zu ihren Kokaingeschäften in München zu machen. Hierbei belasteten sie nicht nur sich selber, sondern auch ihre Lieferanten und Abnehmer.
Den beiden Angeklagten konnten also nicht nur umfängliche, sondern sogar weit überschießende Geständnisse und vor allem echte Aufklärungshilfe im Sinne der sogenannten Kronzeugenregelung des 31 BtmG zugute gehalten werden. Bei Beginn der Hauptverhandlung am Montag dieser Woche befanden sich die Angeklagten zudem bereits ein volles Jahr in Untersuchungshaft, was für Beide die erste Hafterfahrung war, da sie beide nicht vorbestraft waren.
Nach der zweitägigen Hauptverhandlung hatte die Staatsanwältin für den Tunesier 4 Jahre, für den Iraner 3 Jahre 6 Monate beantragt. Das Landgericht schloß sich jedoch dem Antrag des Verteidigers des Iraners an und verurteilte ihn zu 2 Jahren und 6 Monaten. Da sich der Iraner schon seit 1 Jahr in Haft befindet und Ersttäter ist kann er mit einer Reststrafaussetzung nach der Verbüßung von 2/3 der Strafe und damit in 8 Monaten rechnen. Wegen der mitangeklagten weiteren Delikte wurden die Beiden freigesprochen.