Anklage gegen 15-jährigen Schüler wegen Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen zwei Jugendliche, einen 17-Jährigen und einen 15-Jährigen (Verteidiger RA Florian Schneider) erhoben. Den Beiden wird vorgeworfen, im Juli diesen Jahres zwei anderen Jugendlichen in einer Bar am Harras Kopfstöße versetzt zu haben und dem einen der Beiden die Nase gebrochen zu haben. Der Grund dieser Auseinandersetzung bleibt schon nach Anklage ebenso im Dunkeln wie die Identifikation der beiden Angeschuldigten durch die Geschädigten und weitere Zeugen. Beide Beschuldigten bestreiten die Tätlichkeiten vehement: Sie kennen die beiden Opfer gar nicht und haben mit ihnen auch an dem Abend überhaupt nix zu tun gehabt. Sie hätten auch gar keine Auseinandersetzung mit irgend jemandem an diesem Abend gehabt und seine völlig überraschend angesprochen worden, sie hätten zwei andere Jugendliche verletzt. Eine Überprüfung der Aussagen aller Zeugen zeigt nur eine Aussage, die behauptet, der 15-Jährige sei es gewesen.
Die in diesem Verfahren entscheidende Frage wird also sein, wie die Polizei überhaupt die Erkenntnis gewonnen hatte, dass die beiden Geschädigten von den beiden Angeschuldigten verletzt worden sind. DIe Akte enthält keinerlei Wahllichtbildvorlage oder Wahlgegenüberstellung, die eine Täteridentifikation nachvollziehbar machen würde, da sich Täter und Opfer nicht kennen, sich also noch nie gesehen hatten. Ziel der Verteidigung wird also ein Freispruch der beiden Angeschuldigten sein.
Sollten die beiden Angeschuldigten vor Gericht doch überführt werden kann auf jeden Fall konstatiert werden, dass die Verletzungen der beiden Opfer glücklicherweise sehr überschaubar geblieben sind. Nach Aktenlage ist nämlich auch gar nicht bestätigt, dass tatsächlich das Nasenbein gebroche war. Da die Beiden zur Tatzeit auch noch unter 18 Jahre alt waren muß das Münchner Jugendgericht ihren Fall nach Jugendrecht verhandeln, das bedeutet, daß für sie wesentlich mildere Strafrahmen gelten als für Erwachsene. Trotzdem laufen beide ein gewisses Risiko, sich zumindest einen Arrest einzufangen, was ein paar Tage bis ein paar Wochen in der Münchner Jugendarrestanstalt in der Stadelheimer Straße bedeuten würde, – sofern sie wirklich verurteilt werden sollten!