Strafbefehl in Höhe von Euro 1.220 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung
Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat soeben gegen eine 22-jährige Münchnerin (Verteidiger RA Florian Schneider) einen Strafbefehl in Höhe von Euro 1.220 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung erlassen. Hintergrund dieses Strafbefehls ist die Trennung eines Paares im letzten Jahr. Die angeklagte Münchnerin hatte sich letztes Jahr von ihrem Partner getrennt und war im Streit ziemlich überstürzt aus dessen Wohnung ausgezogen. Als sie ihn anrief und aufforderte, ihr ihre Sachen auszuhändigen teilte ihr der Ex mit, das könne sie sich in die Haare schmieren, sie käme nie wieder in seine Wohnung. Die Angeklagte ärgerte sich nicht lange, sondern fuhr zu ihrem Ex, um ihre Sachen herauszubekommen. Als sie feststellte, dass der nicht zuhause war, schlug sie kurzerhand eine Glasscheibe im Flur ein, öffnete die Türe und gelangte so ins Treppenhaus. Die Wohnungstüre selbst öffnete sie durch Eintreten der Türe. Als sie ihre Sachen hatte verschwand sie wieder.
Aufgrund des Umstandes, dass die Angeklagte geständig und nicht vorbestraft war, – sie hatte lediglich eine Eintragung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz als Jugendliche im Erziehungsregister, – verzichtete die Staatsanwaltschaft München II auf die Erhebung einer Anklage, sondern beantragte den Erlaß eines Strafbefehls über 35 Tagessätze, was das Amtsgericht Fürstenfeldbruck auch tat.
Da die junge Frau der Meinung ist, dass sie anders gar nicht an ihre Sachen hatte herankommen können als durch den Einbruch bei ihrem Ex, ist nicht bereit, den Strafbefehl zu akzeptieren und hat deshalb Einspruch eingelegt. Es wird deshalb nun zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck kommen, in der der Richter sich ihre Argumente anhören wird.