Haftbefehl gegen Serben wegen Automatenaufbrüchen in München
Die Münchner Polizei hat vor Kurzem einen Haftbefehl des Amtsgerichts München gegen einen Serben vollzogen, der lediglich aufgrund seiner Fingerspuren auf zwei Automaten überführt worden war. Der etwa vierzigjährige Serbe war im Januar in München verhaftet worden, nachdem er schon vor Weihnachten mit Frau und Kindern nach München eingereist war, um seine Geschwister zu besuchen. Der Mann war früher bereits in Deutschland wohnhaft gewesen und hier vielfältig wegen verschiedener Strataten inhaftiert gewesen, bis ihn die Ausländerbehörde vor mehr als 10 Jahren ausgewiesen und nach Serbien abgeschoben hatte. Seitdem war er nicht mehr strafrechtlich aufgefallen, bis Datenbanken der Polizei eine Übereinstimmung seiner von damals gespeicherten Fingerabdrücke mit denen abglich, die bei zwei Automatenaufbrüchen vorletztes Jahr in München gesichert worden waren. Die Übereinstimmung war so hundertprozentig, dass ein Zweifel nicht möglich war.
Das Amtsgericht München erließ daraufhin vorletztes Jahr im Dezember einen Haftbefehl gegen den Serben, der über ein Jahr später im Januar diesen Jahres vollzogen werden konnte, als der Beschuldigte wieder bei seinen Geschwistern in München zum Weihnachtsbesuch aufgetaucht war. Als die Identität feststand wurde er in der JVA München inhaftiert.
Dem Beschuldigten (Verteidiger RA Florian Schneider) wird konkret vorgeworfen, im April 2011 zwei Waschmünzenautomaten in den Anwesen in der Nachbarschaft zu den Wohnungen seiner Geschwister aufgebrochen und das Waschgeld entwendet zu haben. Der Schaden ist zwar vergleichsweise gering, allerdings hat der Beschudligte in Deutschland keinen Wohnsitz und bis vor etwa 15 Jahren in Berlin vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er wird sich nun wegen dieser erneuten Straftaten vor dem Amtsgericht München verantworten müssen. Da der Schaden sehr gering ist wird nun die Haftprüfung betrieben.