3 Monate Haft für alleinerziehende Mutter von 3 Kindern wegen Ladendiebstahls
Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte letzte Woche mit ihrem Antrag Erfolg, eine Frau von etwa Mitte Dreißig aus München für 3 Monate ins Gefängnis zu bringen: Der alleinerziehenden Mutter von 3 Söhnen (8, 11 und 12 Jahre) war vorgeworfen worden, trotz Vorstrafen und innerhalb offener Bewährung erneut 2 Ladendiebstähle begangen zu haben. Hintergund der beiden erneuten Diebstähle in großen Münchner Supermärkten ist die finanzielle Situation der Frau: Der Vater der 3 Kinder hat sich von der Familie getrennt und ist mit seinem Lebensgefährten zusammengezogen, für seine Familie und seine Kinder hat er nix mehr übrig und ist vor allem nicht bereit dazu, auch nur einen einzigen Euro für sie zu bezahlen. Die Familie lebt daher von Sozialhilfe und Wohngeld, was für vier Leute und vor allem für 3 Jungen in der Wachstumsphase vorne und hinten nicht reicht. Es ist weder Geld für Schulausflüge noch für irgendwelche Hobbys oder sportliche Freizeitaktivitäten da.
Der Etat für alle 4 beträgt gerade einmal 1000 Euro pro Monat, die Miete zahlt allerdings das Amt. Die beiden älteren Jungs besuchen trotz der durchaus schwierig zu nennenden Lebensumstände erfolgreich das Gymnasium, der Jüngste ist noch auf der Grundschule. Da das Geld aber noch nicht einmal fürs Essen so richtig reicht hat sich die Angeklagte erneut dazu hinreißen lassen, die Leckereien, die man sich sonst nie leisten kann, im Supermarkt zu klauen. Dies war jedoch nicht das erste und auch nicht zweite Mal, zudem steht die Angeklagte seit der letzten Verurteilung letztes Jahr unter Bewährung. Außerdem ist die letzte Verurteilung zur Bewährung gerade einmal ein paar Monate her gewesen, als sie erneut straffällig wurde. Daher ist dem Strafrichter trotz der schwierigen Situation der Mutter der Geduldsfaden gerissen und die Frau soll nach seinem Urteil für 3 Monate in den Knast, was mit den Kindern passieren sol, ist unklar, die 3 Kinder würden wohl vom Jugendamt in Pflegefamilien eingewiesen.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, es ist inzwischen Berufung eingelegt worden, was bedeutet, dass die Sache vor dem Landgericht München nochmals verhandelt werden muss und nun eine Strafkammer über das richtige Urteil neu befinden muss. Da das erstinstanzliche Amtsgericht der Frau besonders angelastet hatte, dass sie nicht arbeitet, obwohl alle drei Kinder vormittags in der Schule sind und sie so ja alle Vormittage zur freien Verfügung hat, – damit also ihre enge finanzielle Situation de facto mitverschuldet hat, – muss sie sich nun schleunigst um einen Halbtagesjob bemühen, sonst geht die Sache auch in der Berufung schief.