6 Monate auf Bewährung für versuchten Wohnungseinbruch
Der Strafrichter am Amtsgericht München hatte am Montagnachmittag mit zwei von drei Angeklagten aus Rumänien auf der Anklagebank ein Einsehen: Die 3 Männer aus der Umgebung von Bukarest hatten sich einer Anklage der Staatsanwaltschaft München wegen des Vorwurfes des versuchten Einbruchs in eine Wohnung im Münchner Lehel im Februar diesen Jahres zu verantworten. Sie seien kurz zuvor nach München gekommen, weil sie eine Arbeit auf einer Baustelle in Aussicht gehabt hätten. Als sie in München angekommen seien hätte sich diese Arbeit jedoch als Luftnummer herausgestellt. Da das Geld nur für die Reise nach Deutschland gereicht habe und sie den Aufenthalt in München sowie die Rückreise nach Hause erst noch hätten verdienen müssen, was ja nun aber nicht möglich gewesen sei, hätten sei nach eigenem Eingeständnis keinen anderen Weg mehr gesehen, als einen Einbruch zu versuchen, um wieder an Geld zu kommen. Da sie keine Erfahrung damit hatten und das Schloß zu stabil war scheiterten sie.
Direkt vor dem Haus wurden sie von der Polizei festgenommen und landeten alle Drei in Stadelheim. Dort verbrachten sie bis zur Verhandlung insgesamt viereinhalb Monate Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung zeigten sie sich geständig und schuldeinsichtig, was dazu führte, dass der Richter mit sich reden ließ und zwei der drei Angeklagten mit einer kurzen Bewährung nach Hause entließ.
Damit hatten 2 der Angeklagten eine Menge Glück: Obwohl alle Drei nicht vorbestraft waren, die Sache im Versuchsstadium stecken geblieben war und auch der Schaden an der Türe mit Euro 200 sehr überschaubar geblieben war zeigen gerade bayerische Gerichte sonst sehr wenig Nachsicht mit derartig gemeinschaftlich begangenen Straftaten. Der dritte im Bunde, der zugleich der Älteste von ihnen war und die glorreiche Idee zu dem Einbruch gehabt hatte, bekam dies zu spüren: Er muß für ein Jahr und 3 Monate ins Gefängnis, – ohne Bewährung.