Freispruch für Arbeitgeber in Führerscheinsache
Ein Unternehmer aus dem Raum Starnberg konnte sich letzte Woche vor dem Verkehrsgericht des Amtsgerichts München über einen Freispruch freuen: Der Mittdreißiger, der eine Landschaftsbaufirma betreibt, hatte im Sommer diesen Jahres vom Amtsgericht München einen Strafbefehl über eine Geldstrafe erhalten, weil er es angeblich seinem Mitarbeiter fahrlässigerweise gestattet hatte, einen Transporter mit Anhänger zu führen, obwohl der Mitarbeiter hierfür gar keine Fahrerlaubnis gehabt hatte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft München I, die den Strafbefehl beim Amtsgericht München beantragt hatte, habe der Angeklagte einen seiner Mitarbeiter damit beauftragt, mit dem Firmen-Sprinter einen Minibagger nach seiner Reparatur bei der Firma Caterpillar auf den Anhänger zu laden und von München Richtung Starnberger See zu fahren. Bei einer Verkehrskontrolle in München war der Polizei dann aufgefallen, dass der Fahrer des Sprinters mit dem Minibagger nur Klasse B hatte.
Der Angeklagte soll es angeblich verabsäumt haben, zu überprüfen, ob sein Mitarbeiter nur, – wie meistens, – nur die Fahrerlaubnis der Klasse B hatte, oder einen ausreichenden Führerschein zum Führen auch eines solch großen Gespanns. Gegen den Mitarbeiter des Angeklagten war daraufhin ein Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen worden, den dieser sofort akzeptiert hatte. Als das Verfahren gegen den Mitarbeiter abgeschlossen war, war man dann auch gegen den angeklagten Arbeitgeber vorgegangen. Auf Anraten seines Verteidigers RA Florian Schneider war gegen den Strafbefehl des Unternehmers sofort Einspruch eingelegt worden und im Rahmen einer Einspruchsbegründung ausführlich dargelegt worden, weshalb der Strafbefehl zu Unrecht ergangen war. Als das Amtsgericht München auf den Einspruch hin Termin zur Hauptverhandlung anberaumte und den Fahrer des Sprinters als Zeugen lud, belastete dieser den Angeklagten zunächst schwer und behauptete, der Angeklagte habe eigentlich ganz genau gewusst, dass er, der Fahrer, gar keine ausreichende Fahrerlaubnis gehabt habe, er habe ihn aber trotzdem dazu veranlasst, das Gespann von München Richtung Starnberger See zu ziehen.
Bei der Befragung dieses Zeugen war es dann allerdings im weitern Verlauf gelungen, herauszuarbeiten, dass der Zeuge log, weil er stinksauer war auf den Angeklagten, denn der hatte ihn nicht nur gekündigt, sondern ihm auch die Geldstrafe für seinen eigenen Strafbefehl nicht bezahlt. Außerdem konnte dieser Zeuge mit seinen eigenen Angaben bei der Polizei konfrontiert werden, wo er selbst noch ausgesagt hatte, er habe seinen früheren Arbeitgeber auf dessen Frage hin angelogen und behauptet, er habe die richtige Fahrerlaubnis, nur um die Arbeitsstelle nicht zu riskieren. Dem Amtsgericht München blieb daraufhin nichts anderes übrig, als den Angeklagten freizusprechen und ihm die Kosten für seine Verteidigung der Staatskasse aufzuerlegen.