Anklage wegen Autofahrersteits
Ein 62-jähriger Handwerkermeister aus dem östlichen Umland von München (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben unangenehme Post vom Amtsgericht Ebersberg erhalten: Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft München II soll er sich in der nächsten Zeit wegen einer Auseinandersetzung mit einem anderen Autofahrer letztes Jahr auf der B12 vor dem Strafgericht verantworten. Dem VW-Busfahrer wird vorgeworfen, einen Audifahrer durch einen Linksschwenk daran gehindert zu haben, ihn über die durchgezogene Linie zu überholen und ihn dadurch gefährdet zu haben. Als die beiden Kontrahenten kurz danach am Straßenrand anhielten und sich lautstark stritten soll er dann noch zusätzlich mit einem Faustschlag den Audi beschädigt haben. Die Anklage lautet also auf Nötigung im Straßenverkehr und Sachbeschädigung. Der angeschuldigte VW-Busfahrer erinnert die Sache deutlich anders: Er sei zunächst nach links in die B12 eingebogen, zu dieser Zeit habe er noch gar keinen Audi bemerkt gehabt.
Er habe den Anderen erst dann bemerkt, als es plötzlich neben ihm laut hupte und er einen Audi neben sich auf der linken Spur sah, der versuchte, ihn über die durchgezogene Linie zu überholen. Als er rechts anhielt, weil er dachte, es sei etwas passiert, und auch der Audifahrer anhielt, der sich aufführte wie ein Wahnsinniger und ihm versuchten Totschlag vorwarf, wurde er von dem Audifahrer angefahren, als der davon zu rasen versuchte und ihn dabei mit dem Auto am Ellenbogen anfuhr. Die Verletzung am Ellenbogen ist nachweisbar.
In der bevorstehenden Hauptverhandlung am Amtsgericht Ebersberg werden Ehefrau bzw. Freundin die einzigen Zeugen der beiden Kontrahenten sein. Im Falle einer Verurteilung muß der Angeschuldigte mit einer Führerscheinentziehung, mindestens aber mit einem Fahrverbot rechnen. Vielmehr ist allerdings mit einem Strafverfahren gegen den rasenden Audifahrer zu rechnen, der zunächst nachweisbar im Überholverbot versucht hatte, zu überholen, – obwohl die B12 wegen ihrer schweren Unfälle beim Überholen berühmt-berüchtigt ist, – dann zusätzlich den Busfahrer angefahren und verletzt hatte, und sich schließlich eine falsche Verdächtigung und eine Falschaussage vor Gericht geleistet hatte.