Anklage wegen Betrugs
Ein knapp Sechzigjähriger (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben vom Strafrichter am Amtsgericht München eine Anklage wegen des Verdachts des Betrugs in zwei Fällen erhalten. In dem einen Fall wird ihm vorgeworfen, eine Frau, die von Angeschuldigten in ihrer stark überschuldeten Lage Hilfe bei der unausweichlichen Umschuldung ihrer hohen Kredite erhofft hatte, abgezockt zu haben, im zweiten Fall soll er ein Darlehen genommen haben, ohne es zurückzahlen zu können. Der Schaden beläuft sich in beiden Fällen auf jeweils mehr als Euro 20.000, er ist in beiden Fällen nach wie vor offen. Der Angeschuldigte bestreitet den Vorwurf des Eingehungsbetrugs.
Nach Lage der Dinge erscheint es als nicht ausgeschlossen, daß der Angeschuldigte falsch verdächtigt wird vom einem Geschäftspartner, der sich über ihn geärgert hat und deshalb im Hintergund die beiden Verfahren betreibt.
Ziel der Verteidigung muß es sein, in beiden Fällen als Allererstes die Schadenswidergutmachung zu betreiben, da der Angeschuldigte nur dann eine echte Chance vor Gericht hat. Im Falle einer Verurteilung würde ihn ohne diese Wiedergutmachung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung erwarten.