Anklage wegen Falschaussage
Am Montag müssen sich 5 junge Männer vor dem Jugendschöffengericht am Münchner Amtsgericht verantworten wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und der uneidlichen Falschaussage: Ihnen wird vorgeworfen, nach dem Diebstahl einer Schmuckschatulle auf einer Party letztes Jahr beim Gastgeber einen anderen Partygast der Mittäterschaft an dem Diebstahl der Schmuckschatulle bezichtigt zu haben, obwohl sie alle 5 wußten, daß er bei dem Diebstahl aus der Wohnung eigentlich gar nicht dabei war. Diese Aussage tätigten alle 5 auch danach bei der Polizei, wobei keiner von ihnen bestritten hatte, selbst auch bei dem Schmuckdiebstahl dabei gewesen zu sein. Als sie zusammen mit dem Partygast vor dem Jugendgericht standen und sich wegen des Wohnungsdiebstahls verantworten mußten wiederholten sie ihre früheren Aussagen und behaupteten weiter, der andere Partygast sei bei dem Diebstahl dabei gewesen. Einen von ihnen packte nach der Verhandlung das schlechte Gewissen und er sagte dies der Richterin.
Auf diese Aussage nach der Verhandlung bei der Jugendrichterin hin wurde die Sache vor der Jugendkammer in der Berufung neu verhandelt, allerdings wiederholten die Männer nun ihre erstinstanzlichen Aussagen erneut, der Partygast sei bei dem Diebstahl dabei gewesen. Nun glaubte ihnen aber keiner mehr und der Partygast wurde freigesprochen.
Das dicke Ende kam in Form eines neuen Strafverfahren für die 5 wegen falscher Verdächtigung und zusätzlich auch wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Jugendschöffengericht. Dies kann nun das dicke Ende für den einen oder anderen von ihnen bedeuten, da einer von ihnen schon über 21 Jahre bei der Tat war und damit unter das Erwachsenenstrafrecht fällt und der Reuige, der das neue Verfahren mit seiner Spontanäußerung vor der Richterin nach der Verhandlung ausgelöst hatte, zwar noch als Heranwachsender zu behandeln und damit einem Jugendlichen gleichzustellen ist bei der Tat, aber gleichzeitig vielfach vorbestraft ist wegen anderer Taten und deshalb mit einer Jugendstrafe rechnen muß.