Anklage wegen KFZ-Diebstahls
Ein polnischer Staatsangehöriger (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt soeben eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Autodiebstahls. Der siebundzwanzigjährige Pole soll nach den Ermittlungen der Polizei München zusammen mit einem Landsmann im frühen Herbst aus Polen nach München gekommen sein einzig mit dem Plan, ein Fahrzeug einer deutschen Premiummarke zu stehlen und nach Polen zu verbringen. Daher sei man zu zweit eingereist, da der Angeschuldigte hinter seinem Landsmann herfahren und das Fahrzeug nach Polen bringen sollte. Der Plan wurde ausgeführt und in Giesing ein 5er BMW gefunden, aufgebrochen und weggefahren. Da die Polizei die Wohngegend in Giesing gerade besonders im Blick hatte wurden die beiden Autos angehalten und Beide verhaftet. Der Angeschuldigte räumte sofort und unumwunden seine Tat ein und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim.
Seit seiner Verhaftung verdächtigt ihn die Staatsanwaltschaft München I, nicht nur das eine Auto gestohlen zu haben, sondern Mitglied einer großen Bande zu sein, die organisiert und arbeitsteilig werthaltige Pkws in ganz Deutschland stielt und nach Polen schafft. Hierfür hatten sich jedoch keinerlei stichhaltige Beweise finden lassen, sodaß es nun bei der Anklage wegen des einen Autodiebstahls bleibt.
Im anderen Falle hätte dem Angeschuldigten eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Bandendienstahls gedroht, was unweigerlich eine hohe Freiheitsstrafe bedeutet hätte. Nun droht dem Angeschuldigten zwar immerhin auch eine Verurteilung wegen schweren Diebstahls, aber zumindest eine Freiheitsstrafe mit Bewährung, da dem Angeschuldigten sein Geständnis zugute gehalten werden wird.