Anklage wegen Körperverletzung
Ein knapp dreißigjähriger Münchner mit kurdischen Wurzeln (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt soeben eine Anklage des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung. Dem Mann wird vorgeworfen, seine Exfreundin, eine Polin, und deren neuen Freund, ebenfalls Pole, vor deren Wohnung abgewartet und grundlos angegriffen, bedroht und beleidigt zu haben. Selbst die Staatsanwaltschaft München geht in ihrer Anklage davon aus, dass die Körperverletzung nur in einer Schubserei, einem Rempler und ein paar Kratzern bestanden hatte. Allerdings seien nach der Anklage von Seiten des Angeschuldigten auch Sprüche wie „Ich bring dich um“ und Beleidigungen gefallen. Der Münchner hat eine ganz andere Erinnerung an die Sache: Nachdem er (und nicht seine Frendin) Schluß gemacht hatte sei sie stinksauer auf ihn gewesen. Als er auf dem Heimweg von seinem Fitnessstudio an ihrer Wohnung vorbei gekommen sei sei er zufällig seiner Exfreundin und deren neuem Freund begegnet.
Er habe gerade noch mitbekommen, wie sie ihm etwas ins Ohr geflüstert habe, da habe sich ihr neuer Freund, – der deutlich größer und kräftiger sei als er, – auf ihn gestürzt und ihm ohne Vorwarnung und ohne jeden Grund mit seinem Pfefferspray mehrere Spritzer direkt in die Augen gesprüht. Fast blind habe er daraufhin versucht, den Polen festzuhalten, um die Polizei rufen zu können. Seine Exfreundin habe es aber geschafft, ihren Freund zu befreien, indem sie an ihm gezerrt und gezogen habe. Dann hätten die Beiden der Polizei eine Version von dem Hergang der Sache erzählt, die man bestenfalls als „leicht getunt“ bezeichnen könnte, besser aber als reine Lügerei.
Da der Angeschuligte alleine unterwegs war und kein neutraler Zeuge die Szene beobachtet hatte hat nun ihn und nivht die beiden Polen die Anklage getroffen: Obwohl der Angeschuldigte unbestreitbar wegen der Pfeffersprayattacke sogar ins Krankenhaus eingeliefert worden war, so stark war er besprüht worden, glaubt die Staatsanwaltschaft den beiden vermeintlichen Opfern: Nach deren Darstellung hätten sie das Pfefferspray nämlich erst dann eingesetzt, als der Angeschuldigte sie vor ihrer Wohnng angegriffen habe, also nur zu ihrer Verteidigung, keineswegs habe man von sich aus den Angeschuldigten zuerst angegriffen.