Anklage wegen Standl-Beschädigung
Ein 18-jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) hat vor ein paar Tagen Post vom Münchner Amtsgericht bekommen, die eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München enthielt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Münchner vor, im Juli des letzten Jahres spätabends einen Dönerwagen beschädigt zu haben, indem er zusammen mit seinem Freund versucht haben soll, in einen Dönerwagen einzubrechen und mit einer Eisenstange die Türe aufzubrechen. Wegen des Einschreitens eines Passanten war der Aufbruchsversuch aber abgebrochen worden. Die Überraschung war zunächst groß zuhause, da der Schüler von der ganzen Sache nicht nur den Eltern nichts gebeichtet hatte, sondern auch selber kaum mehr etwas wußte davon. Er hatte die Sache nicht verdrängt, sondern war nach dem Konsum einer halben Flasche Wodka am früheren Abend vor der Tat so betrunken, daß er kaum mehr Erinnerung hat. Die Anklage lautet daher auf versuchten Diebstahl in einem bes. schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung.
Trotz dieser Erinnerungslücken wird er sich in den nächsten zwei Monaten zusammen mit seinem Freund vor dem Jugendrichter am Amtsgericht München verantworten müssen.
Wegen des Alters des Angeschuldigten von 18 Jahren war die Anklage zum Jugendrichter gegangen, da ein Angeschuldigter im Alter zwischen 18 und 21 Jahren noch unter das Jugendrecht fallen kann, wenn er eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichzustellen ist zur Tatzeit.