Anklage wegen Steuerhinterziehung
Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht München müssen sich seit Donnerstag zwei irakische Staatsangehörige verantworten, denen die Staatsanltschaft vorwirft, im letzten Jahr systematisch das Finanzamt betrogen zu haben. Nach der Anklage haben die beiden Männer, die schon vor vielen Jahren vor Saddam Hussein aus dem Irak geflohen waren und in Deutschland zunächst Asyl und später eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hatten, durch abgesprochene Goldein- und -verkäufe Umsatzsteuer in Höhe von über Euro 1,1 Mio verkürzt zu haben. Nach den Ermittlungen der Steuerfahndung hatten die Beiden, die, – wie ihre christlichen Glaubensgenossen im Irak seit Jahrhunderten schon, – in München als Goldhändler arbeiteten, Barrengold an regulären Einkaufsstellen in München zum aktuellen Tagespreis erworben und dann unter Wert verkauft. Der Gewinn bestand nur in dem Nichterklären und – abführen der Umsatzsteuer.
Das funktionierte so, daß sie das Barrengold leicht beschädigten, so daß aus dem nichtumsatzsteuerpflichtigen Goldbarren nun plötzlich Bruchgold wurde, das sie nun mit Umsatzsteueraufschlag an andere Goldhändler verkauften. Der Erwerber des Bruchgoldes bezahlte absprachegemäß an die beiden Angeklagten Mehrwertsteuer und holte sich diese als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Durch das Aufteilen der Umsatzsteuer ähnlich wie eine echte Tatbeute hatten dann alle Seiten etwas von dem Geschäft.
Da die beiden jede Menge Mehrwertsteuer in Rechnung stellten, aber nie an das Finanzamt abführten, kam man den Beiden auf die Schliche. Nach den bei diesem Schöffengericht üblichen Straftarifen müssen sie mit Freiheitsstrafen ohne Bewährung rechnen, es sei denn, es gelänge ihnen, den gesamten Steuerschaden von mehr als Euro 1,1 Mio an den Fiskus zu bezahlen.