Anklage wegen Wohnungseinbrüchen
Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen drei junge Männer ausländischer Herkunft wegen zahlreicher Fälle von Diebstahl, Wohnungseinbruch, Betrug, Kreditkarten- und Computerbetrug, Urkundenfälschung, Körperverletzung, Beleidigung, etc. Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben. Den jungen Männern wird vorgeworfen, im letzten Jahr mehrere Einbrüche in Häuser und Wohnungen verübt zu haben. Ihre Einbruchslokalitäten kannten sie teilweise aus ihrer eigenen Nachbarschaft, teilweise kannten sie sie über ihre Freunde, von denen sie wußten, daß die Eltern verreist waren. Die aufgefundenen Wertstücke verschepperten sie sofort in der Umgebung des Münchner Hauptbahnhofs, die Kreditkarten der Besitzer verwendeten sie für ihre Einkäufe und für Besuche in Bordellen oder fürs Essengehen. Die mit den Kreditkarten erworbenen Gegenstände wie Handys, iPads, Digitalkameras, etc. wurden ebenfalls sofort zu Geld gemacht, das Geld sofort ausgegeben.
Wegen der sehr einfachen Ausführung kam ihnen die Polizei zwar vergleichsweise schnell auf die Schliche, allerdings waren sämtliche Wertgegenstände längst unersetzbar verloren und die Geldbeträge ausgegeben. Die Geschädigten bleiben allesamt auf ihren Verlusten sitzen, sofern sie keine Hausratversicherung abgeschlossen hatten. Immerhin liegen von allen ausführliche Geständnisse vor. Die Angeklagten waren bei der Begehung ihrer Taten zwischen 18 und 20 Jahre alt, sie müssen also möglicherweise als Heranwachsende behandelt werden mit der Folge, daß auf sie das Jugendstrafrecht gemäß Jugendgerichtsgesetz (JGG) angewendet werden muß.
Nur einer der Beteiligten, der diese Einbrüche und Wohnungsdiebstähle schon öfter verübt hatte, sitzt seit letztem Herbst in Untersuchungshaft. Er hat jedoch bereits einige Vorstrafen und war auch schon mehrfach in Jugendarrest. Deshalb muß er nun mit einer langen Jugendstrafe rechnen. Die entscheidende Frage für ihn wird natürlich sein, ob es noch eine Bewährung geben wird, gerade er wird also möglicherweise von seinem sehr ausgiebigen Geständnis profitieren.