Anwalt für Opfervertretung
Die Situation für die Geschädigten ist schwierig. Sie hatten als Familie Anzeige gegen den prügelnden Familienvater und Ehemann erstattet. Mutter und Töchter. Ab dem Zeitpunkt des Polizeieinsatzes in der Familienwohnung hatten sie dann aber nicht mehr viel gehört von dem Verfahren. Nachdem ihre Zeugenaussagen erledigt waren war monatelang Sendepause von Seiten der Strafverfolger. Die drei Geschädigten wußten buchstäblich nicht das Allergeringste über den Fortgang ihrer Strafanzeigen. Bis sie sich an einen Anwalt für Opfervertretung wandten.
Nur der Anwalt für Opfervertretung hat die Möglichkeit, sich auf Seiten der Geschädigten in ein Strafverfahren einzuschalten.
Legt der Anwalt für Opfervertretung eine Vollmacht des oder der Geschädigten bei der Justiz vor kann er Kontakt zu Polizei und Staatsanwalt aufnehmen. Zudem kann er Akteneinsicht beantragen. Nach Abschluss der Ermittlungen bekommt er Gelegenheit zu einer Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren.
Als Opfervertreter hat der Anwalt Zugang zu allen Akten und Beweismitteln im Verfahren gegen den oder die Täter.
Damit kann sich der Opferanwalt auch Kenntnis verschaffen über die Aussagen des Beschuldigten bzw. Angeklagten und aller Zeugen sowie über eventuelle Gutachten. Diese Aktenkenntnis ermöglicht dem oder der Geschädigten die Geltendmachung der Opferschutzrechte.
Opfer von Straftaten können sich dem Strafverfahren im Rahmen einer sog. Nebenklage anschließen.
Die Strafprozessordnung listet eine ganz Reihe von Delikten auf, die zum Anschluß der Nebenklage berechtigen. Hierunter fallen Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, u.a. mehr. Wurde von dem Angeklagten eines (oder gar mehrere) dieser Delikte verwirklicht oder versucht klappt der Anschluß der Nebenklage.
Der Anwalt für Opfervertretung hat aber noch mehr zu bieten.
Geschädigte können nämlich im laufenden Strafverfahren ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter rechtshängig machen. Dies sehen die Vorschriften der Strafprozessordnung über das sog. Adhäsionsverfahren vor. Praktisch bedeutet das für Geschädigte, schon im Strafprozeß an Wiedergutmachung zu kommen, ohne einen weiteren Rechtsweg zu den Zivilgerichten beschreiten zu müssen.Auch hierüber berät der Anwalt für Opfervertretung.