Arrest für gefährliche Körperverletzung
Das Jugendgericht am Amtsgericht München verhandelte am Donnerstag gegen zwei siebzehnjährige Jugendliche, denen vorgeworfen wurde, Ende letzten Jahres in ein Jugendheim in München eingedrungen zu sein und einen hier wohnhaften anderen Jugendlichen in dessen Zimmer überfallen zu haben. Der Tatvorwurf lautete diesbezüglich also auf gefährliche Körperverletzung. Dem Älteren der Beiden (Verteidiger RA Florian Schneider) wurde zusätzlich vorgeworfen, ebenfalls letztes Jahr ein geklautes Navi verkauft zu haben, was als Hehlerei angeklagt wurde. Die beiden Jugendlichen standen nicht zum ersten Mal vor Gericht, beide hatten schon wegen kleinerer Delikte Verurteilungen eingefahren und auch schon ein paar Tage Arrest verbüßt. Beide waren jedoch von Anfang an geständig und räumten die Tatvorwürfe ein: Nach ihrer Darstellung, – von der auch die Staatsanwaltschaft in der Anklage ausgegangen war, – lag die Ursache für den Besuch bei dem anderen Jugendlichen in einem gescheiterten Drogengeschäft.
Die Jugendlichen hatten nämlich kurz zuvor dem anderen Jugendlichen Euro 40 gegeben, damit der ihnen Gras besorgt. Doch anstelle das Gras zu liefern meldete der sich nicht mehr und ging auch nicht mehr an sein Handy. Da sie nicht mehr wußten, wie sie an ihr Geld kommen konnten, verfielen sie auf die Idee, den vermeintlichen Lieferanten zu Hause aufzusuchen, um ihn zur Rückzahlung des Geldes zu bewegen.
Das Jugendgericht folgte zwar den Angaben der beiden Angeklagten und zweifelte auch nicht den Hintergrund des Vorfalles an. Es wertete jedoch den Besuch im Jugendheim als versuchte Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und verurteilte sie vor allem wegen ihrer zahlreichen Voreintragungen zu 1 Woche Dauerarrest sowie zu einer Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs.