Außervollzugsetzung des Haftbefehls trotz gefährlicher Köperverletzung
Eine etwa vierzigjährige Frau (Verteidiger RA F. Schneider) hatte am Mittwoch Erfolg mit dem Antrag auf Überprüfung der Untersuchungshaft ihres Verteidigers: Gegen die Frau war vergangenen Dezember vom Münchner Amtsgericht ein Haftbefehl erlassen worden, der im Januar von der Polizei vollzogen worden war. Der Hafbefehl war mit hinreichendem Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung sowie mit Fluchtgefahr begründet worden. Der Frau wurde zur Last gelegt, letztes Jahr im Juli in einer großen Münchner Firma zwei Arbeitskolleginnen mit gezielten Sprühstößen aus ihrer Pfefferspraydose an den Augen verletzt und sich dann aus dem Staub gemacht zu haben. Hintergrund dieses Vorfalls soll der Besuch der beiden Arbeitskolleginnen im Zimmer der Frau gewesen sein mit dem Ziel, sie zum Chef zwecks Übergabe der Kündigung zu begleiten. Nach den Angaben der beiden Kolleginnen soll sie sich mit dem Pfefferspray genau gegen die Übergabe der Kündigung gewehrt haben und dann verschwunden sein.
Die Staatsanwaltschaft München beantragte im Herbst letzten Jahres gegen die Frau den Erlaß eines Haftbfehls, da sie der Meinung war, die Frau sei flüchtig. An dieser Auffassung änderte auch die Tatsache nix, dass die Polizei sie genau in ihrer Münchner Wohnung verhaften konnte, wo sie regulär gemeldet war. Sie ging also Mitte Januar in der Münchner Frauenhaftanstalt in Untersuchungshaft, wo sie bis Mittwoch blieb.
Da inzwischen die Anklage wegen der Vorfälle letzten Juli gegen die Inhaftierte zugestellt worden war war nun nicht mehr der Ermittlungsrichter zuständig, sondern der Strafrichter am Amtsgericht München, der im März über die Anklage verhandeln wird. Er ließ sich von den Argumenten der Verteidigung überzeugen, dass die Frau ganz unbestreitbar nicht flüchtig gewesen sein konnte, da sie einen festen Wohnsitz hatte und zudem auch einer geregelten Arbeit in München nachging.