Wiedereinsetzung bei Terminsversäumung
Die Sache ist eigentlich gar nicht so kompliziert. Wer eine Gerichtsverhandlung wegen Krankheit versäumen muss kann sich entschuldigen. Er hat die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Erforderlich ist eine ärztliche Bestätigung über die Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reicht nicht, auch wenn sie ein Arzt ausgestellt hat! Legt man nur eine derartige […]