Verfahren wegen Beleidigung eingestellt
Die Beleidigungen waren krass, ausschließlich unter der Gürtellinie, Fäkal- und Genitalsprache vom Schlimmsten. Der Mittdreißiger hatte diese seinem Nebenbuhler, der ihm mal die Frau ausgespannt hatte, per E-Mail gesendet. Er befürchtete daher nicht ganz zu Unrecht dicken Ärger, als er die Vorladung der Polizei wegen dieser Äußerungen in der Post fand. Klugerweise leistete er dieser Vorladung […]