Wechsel des Pflichtverteidigers nur in Ausnahmefällen
Beate Zschäpe mußte es vor Kurzem ebenso akzeptieren wie ihre drei bisherigen Verteidiger gerade eben (nach neuester Nachrichtenlage von Montag): Ein Auswechseln des bzw. der Pflichtverteidiger ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich. Dies ist auch in einem spektakulären Verfahren wie dem NSU-Prozeß nicht anders als in einem der vielen anderen Strafverfahren vor dem Amts- […]