Sexueller Mißbrauch wird mit mindestens 6 Monaten, schwerer sexueller Mißbrauch mit mindestens 2 Jahren bestraft
Sexueller Mißbrauch ist in Deutschland nach Maßgabe der Vorschriften der 176 ff. des Strafgesetzbuches strafbar: Danach ist jegliche sexuelle Handlung an oder mit Jugendlichen strafbar, sofern der oder die Jugendliche noch nicht 14 Jahre alt ist. Dann nämlich ist das Tatopfer nach dem Verständnis des Gesetzgebers noch ein Kind. Deshalb ist es auch völlig egal […]