Keine Haft bei THC-Anpflanzung
Ein etwa dreißigjähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) muß sich seit dieser Woche einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) stellen: Der Mann hatte einen Teil seiner Wohnung in der Mitte von München für den Anbau von etwa 35 Cannabispflanzen genutzt, die zwar nicht besonders groß waren (auch wegen der eingeschränkten […]