Begleitung durch Zeugenbeistand
Zeuge zu werden kann manchmal schwierig sein. Ein Strafverteidiger berät auch in solch einer Situation. Die Begleitung durch einen Zeugenbeistand kann manchmal durchaus Sinn machen. Ein Zeuge hat nach der Strafprozessordnung nämlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich eines Zeugenbeistands zu versichern und einen Anwalt mitzunehmen zur Vernehmung.
Ein Strafverteidiger kennt die Rechte eines Zeugen besser als der Laie, der noch nie etwas mit einem Gericht zu tun hatte.
Für Menschen, die zum ersten Mal in ihrem Leben mit der Strafjustiz zu tun haben, ist die Sache doch etwas herausfordernd. Sie sind ja eigentlich nur Zeugen und haben nix zu befürchten. So könnte man denken.
Zeugen stehen aber stets mit einem Fuß in der eigenen Strafbarkeit.
Die Ansprüche an Zeugen sind durchaus hoch. Ein Zeuge darf nix verschweigen und er muss alles wahrheitsgemäß berichten. Er darf dabei nicht zu viel des Guten tun und Andere zu Unrecht belasten. Bereits hier gibt’s jede Menge Beratungsbedarf im Rahmen der Begleitung durch einen Zeugenbeistand!
Eine Lüge durch ein fahrlässiges oder absichtliches Verschweigen von Tatsachen kann schnell in eine uneidliche Falschaussage münden.
Es wird erwartet, dass sich der Zeuge wirklich anstrengt in seiner Erinnerung und sein Gedächtnis strapaziert. Denn die Nichterwähnung einer bedeutsamen Tatsache kann unabsehbare Folgen für den Verlauf der Verhandlung haben.
Die Folgen einer Falschaussage können schwerwiegend sein, denn Falschaussagen führen zu einem Fehlurteil.
Daher setzt es auch hohe Strafen fürs Lügen. Hat das Gericht den Eindruck, dass ein Zeugen lügt, kann es den Zeugen nach seiner Vernehmung vereidigen. Dann droht richtig Ungemach, denn ein Meineid wird wie ein Verbrechen bestraft.
Die Begleitung durch Zeugenbeistand heißt daher vor allem, zu erreichen, dass sich der Zeuge mit seiner Aussage nicht selbst strafbar macht.
Der Anwalt als Zeugenbeistand bremst den Zeugen, sobald der sich in einer Falschaussage verwickelt. Der Zeugenbeistand verhindert vor allem aber, dass sein Mandant Dinge berichtet, durch die er sich selbst belastet.
Begleitung durch Zeugenbeistand bedeutet daher auch eine gewisse Vorbereitung der Aussage vor der Vernehmung, um die Fallstricke zu vermeiden.
Die Kosten hierfür müssen selbst übernommen werden, da meine Kanzlei wegen der Geringfügigkeit der diesbezüglichen Pflichtverteidiger-Gebühren nur auf Wahlverteidigerbasis arbeitet.