Berufung der Staatsanwaltschaft gegen Verurteilung wegen Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen ein Urteil des Amtsgerichts München von Anfang Oktober, in dem einen knapp dreißigjähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, Berufung eingelegt. Der Mann war für schuldig befunden worden, Anfang des Jahres einen ungefähr gleichaltrigen Taxifahrer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm dabei die Nase gebrochen zu haben. Der Angeklagte war nach der Überzeugung des Amtsgericht nach einer durchzechten Nacht in einer Kneipe im Umland von München zunächst mit dem Taxi Richtung Wohnung aufgebrochen und hatte dann aber noch in der nächsten Tankstelle Halt gemacht, um auf seine Freunde zu warten, die er bei der Losfahrt mit dem Taxi wegen seiner starken Alkoholisierung vergessen hatte, die aber nachkommen wollten.
Beim Warten auf seine Freunde hatte der Angeklagte dann das Gefühl bekommen, der Taxler habe große Ähnlichkeit mit jemandem, mit dem er kurz zuvor beim Weggehen Ärger gehabt hatte, – was eine Verwechslung war, – worauf es eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den Beiden gegeben hatte, in deren Verlauf nicht nur der Angeklagte zugeschlagen hatte, sondern auch der Taxler, der gleich richtig in die Schlägerei eingestiegen war und mit Stühlen geworfen hatte.
Das Amtsgericht war dann nach einer insgesamt zweitägigen Beweisaufnahme zu der Auffassung gelangt, dass dem Angeklagten bei der Auseinandersetzung zwar ein Faustschlag gegen den Taxler, aber keinerlei ausländerfeindliche Motivation nachzuweisen ist, die in den Medien in den Tagen danach hohe Wellen geschlagen hatte: Die Medien hatten den Fall begierig aufgegriffen, weil es sich bei der Schlägerei angeblich um einen neuen Fall von rassistisch motiviertem Ausländerhass gegenüber einem Türken gehandelt haben soll. Dass der Taxler kein Türke, sondern ein Deutscher ist, – wenn auch türkischstämmig, – und der Angeklagte kein Nazi, – wenn auch früher mal in der rechten Szene aktiv, aber dann ausgestiegen, – hat weder die Medien groß interessiert noch anscheinend die Staatsanwaltschaft: Die hielt eisern an ihrem Verdacht fest, der Angeklagte habe nur aus Ausländerfeindlichkeit zugeschlagen, und hatte schon vor dem Amtsgericht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragt. Die Beweisaufnahme vor der Strafrichterin hatte aber für diesen Verdacht einer ausländerfeindlichen Motivation keinerlei ausreichende Beweise ergeben, trotzdem will die StA ihr Glück nochmals vor der Berufungskammer am Landgericht München I versuchen und hält weiter an ihrem Antrag fest, den Angeklagten eingesperrt sehen zu wollen.