Berufung gegen Fahrverbot
Der Münchner Handwerker (Verteidiger RA Florian Schneider), der sich letzte Woche vor dem Verkehrsgericht hatte verurteilen lassen müssen wegen Tätlichkeiten im Straßenverkehr, hat Berufung eingelegt. Er war letztes Jahr von einem Smartfahrer angezeigt worden wegen Beleidigung und Körperverletzung im Straßenverkehr. Nach den Angaben des Anzeigeerstatters, des Smartfahrers, hatte er Streit bekommen mit dem dem später angeklagten Handwerker, als er (natürlich, wie nicht anders zu erwarten, ganz kurz nur) die Zufahrt zu einem Hotel zugeparkt hatte, zu dem der Handwerker, ein Installateur, eilig hatte hinfahren müssen, da es hier einen Wasserschaden gegeben hatte. Als der Handwerker wegen des Zuparkens zu schimpfen anfing und böse Worte sagte kam es nach dem Aussteigen aus dem Handwerkerbus zu einer verbalen Auseinandersetzung und zu Handgreiflichkeiten. Die Münchner Staatsanwaltschaft warf dem Handwerker nun vor, den Smartfahrer geschlagen zu haben, was der jedoch bestritt.
Der Smartfahrer war schlau genug gewesen, von sich aus sofort nach der Polizei zu schreien und auch sofort zum Arzt zu rennen, der ihm Druckschmerzen und eine blutende Nase attestierte. Die Ausgangslage war also für den Handwerker mehr als ärgerlich, da der Smartfahrer zusätzlich einen Zeugen organisiert hatte, der allerdings gar nicht so besonders viel gesehen hatte.
Die Ausgangslage war für den Angeklagten also als recht ungünstig anzusehen, als er sich vor dem Verkehrsgericht hatte rechtfertigen müssen. Da er gar nicht bestritten hatte, handgreiflich geworden zu sein, nachdem der Andere bedrohlich auf ihn zugegangen war, war es ihm mit mit seiner offenen Art wenigstens gelungen, eine Freiheitsstrafe und eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden und mit einer überschaubaren Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot davon zu kommen. Da er jedoch mit dem Fahrverbot nicht leben kann und auch die Höhe der Geldsrafe als ungerecht empfindet, hat er nun Berufung eingelegt.