Berufung in KFZ-Diebstahlsache
Der knapp dreißigjährige Pole (Verteidiger RA Florian Schneider), der letzte Woche vom Schöffengericht am Amtsgericht München wegen gemeinschaftlichen Diebstahls eines Münchner BMW zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden ist, hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, ebenso wie übrigens die Staatsanwaltschaft München I. Wie berichtet war der Mann nach Überzeugung des Amtsgerichts im Sommer letzten Jahres mit zumindest einem anderen Polen nach Deutschland eingereist, einzig zu dem Zweck, einen fast neuwertigen BMW in München-Giesing zu stehlen und nach Polen zu verbringen. Seine Aufgabe bestand dabei lediglich darin, den bereits geöffneten Wagen, dessen Wegfahrsperre bereits überwunden war, mit einem bereits fertig nachgebauten Schlüsseldummy über Tschechien nach Polen zu fahren. Seine Entlohnung hierfür sollte Euro 300 betragen. Da der Mann zu Hause in Polen arbeitslos war hatte er eingewilligt.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München hatte er den Wagen auch wie vereinbart übernommen und sich Richtung Polen in Bewegung gesetzt. Was er nicht wußte: Die Polizei hatte ihn und einige seiner Landsleute seit deren Einreise nach Deutschland im Auge und ihn daher noch in Deutschland auf der Autobahn zu stellen versucht. Der Mann hatte jedoch keinerlei Lust auf Knast verspürt und deshalb einfach Gas gegeben. Nach einer halsbrecherisch wilden Fahrt durch Ostbayern und Tschechien war es kurz vor der Grenze zu Polen gelungen, den Mann noch in Tschechien an einer Straßensperre der tschechischen Polizei zum Stehen zu bringen.
Hier konnte ihm dann auch der ziemlich demolierte X5 abgenommen werden und er selber in tschechische Haft genommen werden. Kurz darauf wurde er nach Deutschland in die Untersuchungshaft überführt, wo er seit letztem Sommer sitzt. Er räumte zwar den KFZ-Diebstahl ein, machte aber keinerlei Angaben zu seinen Hinterleuten. Daher sah das Amtsgericht auch keinerlei Chancen für eine Bewährung. Hierauf zielt nun seine Berufung.