Bewährung für Steuerhinterziehung
Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München mußten sich bis diese Woche zwei Iraker (einer von ihnen verteidigt von RA F.Schneider) verantworten, denen die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, durch eine Art Umsatzsteuerkarusell insgesamt Euro 1,1 Mio hinterzogen zu haben. Die Beiden waren bis März diesen Jahres in München als Goldhändler tätig. In ihren Geschäften beim Hauptbahnhof hatten sie systematisch Barrengold angekauft, auf das nach der noch letztes Jahr gültigen Rechtslage keine Umsatzsteuer anfiel. Der Gewinn wurde damit erzielt, daß sie dieses Barrengold nicht mehr wieder als Barren-, sondern als Altgold verkauften, indem sie die Goldbarren leicht beschädigten und dann leicht unter Kurswert, aber nun mit 19-prozentigem Mehrwertsteueraufschlag an einen Aufkäufer verkauften, der mit ihnen unter der Decke steckte. Absicht der beiden Angeklagten war es von Anfang an, die vereinnahmte Mehrwertsteuer (als Vorsteuer eigentlich erklärungsbedürftig und abzuführen) einbehielten
Inzwischen ist diese Rechtslage geändert, da dieses Geschäftsmodell inzwischen sehr viele Anhänger gefunden hatte und längst nicht nur von den beiden Angeklagten betreiben wurde. Da sie ihr Geschäftsmodell sehr konsequent und intensiv über mehrere Monate hinweg betrieben schafften sie es. Insgesamt über 1,1 Milionen Euro an hinterzogener Steuer einzusacken.
Die beiden Angeklagten waren jedoch geständig und machten den gesamten Steuerschaden wieder gut. Trotz des sehr hohen Schadens schafften sie es daher, gerade noch eine Bewährung einzufahren, zusätzlich zu einer sehr hohen Geldstrafe. Strafmildernd berücksichtigt wurde bei der Strafzumessung auch, daß sie sich zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung schon 9 Monate in Untersuchungshaft befunden hatten.