Bewährung für Jugendliche
Das Amtsgericht hatte letzte Woche gegen drei Jugendliche zu verhandeln, denen von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden war, bei einer Verkehrskontrolle Polizeibeamte beleidigt zu haben und gegen die Kontrolle und gegen ihre vorläufige Festnahme Widerstand geleistet zu haben. Da die drei Angeklagten im Alter von 16, 19 und 20 Jahre alten Angeklagte erheblich vorbestraft waren quer durch das Strafgesetzbuch fand die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht statt. Nach den Ermittlungen laut Anklage sollen die 3 in erheblich alkoholisiertem Zustand die Polizisten erheblich beleidigt und bedroht, bespuckt, außerdem sollen sie gegen das Polizeiauto getreten haben. Laut Anklage sollen 4 Polizeistreifen nötig gewesen sein, um die 3 unter Kontrolle zu bringen. Nach den Angaben der Jugendgerichtshilfe hatte es keiner der Drei im Leben bislang zu etwas gebracht, die familiären Verhältnisse müßten als zerrüttet angesehen werden.
Alle 3 waren jedoch geständig und gaben ihre Verfehlungen zu. Einer der 3 hatte sich wohl schon im Vorfeld bei den Beamten entschuldigt.
Zwei von ihnen erhielten am Schluß Jugendstrafen von jeweils 9 Monaten, einer eine Jugendstrafe von 1 Jahr. Alle Drei erhielten Bewährung sowie Geldauflagen.