Bewährung für Raub
Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dachau verurteilte am Mittwoch der vergangenen Woche einen mittlerweilen 20-Jährigen wegen seiner Beteiligung an einem mittäterschaftlich begangenen Raub vor knapp 2 Jahren zu einer Jugendstrafe zu 1 Jahr. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, vor knapp zwei Jahren zusammen mit 4 weiteren Tätern einen Mann am Bahnhof überfallen und ausgeraubt zu haben. Die Tatbeute hatte nach den Feststellungen des Amtsgerichts Dachau aus Euro 1.500 und 150 Gramm Marihuana bestanden haben und zwischen allen nach gelungener Flucht aufgeteilt worden sein. Der Tatbeitrag des Angeklagte soll nach der Überzeugung des Amtsgerichts Dachau darin bestanden haben, das Fluchtfahrzeug gelenkt zu haben. Der Angeklagte hatte lange Zeit seinen Tatbeitrag schön zu reden versucht und hatte behauptet, nur Beihilfe geleistet zu haben.
Die anderen vier Angeklagten sind wegen derselben Tat bereits verurteilt worden: 2 der Täter hatten vom selben Gericht, dem Amtsgericht Dachau, ebenfalls Jugendstrafen zur Bewährung erhalten, zwei weitere waren wegen weiterer Straftaten durch das Landgericht München II zu Jugendstrafen ohne Bewährung verurteilt worden und sitzen derzeit ihre Strafen ab.
Der Angeklagte war vom Jugendschöffengericht Dachau als Jugendlicher eingestuft worden,nur deshalb hatte auf ihn Jugendstrafrecht angewendet werden können. Wäre auf ihn Erwachsenenstrafrecht angewendet worden hätte ihn ein wesentlich härterer Strafrahmen getroffen.