Bewährung für Sozialbetrug
Vor der Großen Srafkammer am Landgericht Landshut standen letzte Woche zwei Angeklagte, – ein Unternehmerehepaar aus Erding, – denen die Staatsanwaltschaft Landshut vorgeworfen hatte, die Sozialversicherung und den Fiskus um insgesamt Euro 750.000 betrogen zu haben. Das Unternehmerehepaar soll seine Mitarbeiter schwarz bezahlt haben, um Sozialabgaben sparen zu können: Hierdurch hätten höhere Vergütunge für Überstunden bezahlt werden können. Außerdem hätten sie Mitarbeiter neben ihrer Vollzeit-Festanstellung zusätzlich auf Euro 400-Basis beschäftigt. Nach den Feststellungen des Landgerichts Landshut seien auf diese Art und Weise eine dreiviertel Million Euro an Sozialabgaben nicht abgeführt worden. Die beiden Angeklagten hatten angegeben, sie nicht gewußt, wie sie sonst ihre Mitarbeiter hätten halten können, da sie sich stets schwer getan hätten, für ihr hochspezialisiertes Unternehmen geeignete MItarbeiter zu finden.
Die beiden Angeklagten waren nicht nur voll geständig gewesen in der Hauptverhandlung, sie hatten vor allem durch ihre aktive Mitarbeit im Ermittlungsverfahren mitgeholfen, ihre Straftaten aufzuklären.
Diese aktive Wiedergutmachung und auch der Umstand, daß die beiden Angeklagten die gesamten hinterzogenen Beiträge in voller Höhe an die Sozialversicherungsträger und den Fiskus bezahlt hatten, hat das Landgericht Landshut wohl dazu bewogen, Freiheitsstrafen nur zur Bewährung zu verhängen. Allerdings müssen die Beiden zusätzlich noch eie Geldbuße in Höhe von Euro 190.000 bezahlen.