Bewährung trotz 28 Vorstrafen
Trotz seiner insgesamt einschlägigen 28 Vorstrafen ist ein Mann, der wegen Ladendiebstahls vor dem Amtsgericht Ebersberg angeklagt war, nur zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, einen Ladendiebstahl begangen zu haben, indem er Champagner aus einem Laden im Landkreis Ebersberg geklaut habe. Der Mann war vorher bereits 28. Mai verurteilt worden und hatte den Diebstahl unumwunden zugegeben und mit seiner Geldnot begründet: Er habe keinerlei Einkünfte und trotzdem nie Stütze beantragt. Daher habe er auch nie Geld und immer wieder klauen müssen. Daher habe sein Leben seit 1978 eigentlich nur daraus bestanden, gleich nach einer Haftentlassung sofort wieder in den Knast zurück zu geraten.
Es mag an seiner gelungenen Einlassung gelegen haben, daß sich das Amtsgericht Ebersberg trotz dieser erheblichen und dauerhaften Delinquenz zu einer Bewährungsstrafe hatte bewegen lassen: Der Angeklagte hatte angegeben, er wolle nun endlich sein Leben ändern.
Eine derart hohe Anzahl an einschlägigen Vorstrafen hätte zweifelsohne in allen anderen Fällen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe geführt, da eine Bewährung kaum mehr zu begründen ist.