Bewährungsstrafen für Diebesbande
Die Angeklagten eines Strafvefahrens vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Kelheim am 07.04.11 hatten Glück: Trotz einer Anklage wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs sind alle Fünf (einer von ihnen verteidigt von RA Florian Schneider) mit Bewährungsstrafen von weniger als 2 Jahren davon gekommen. Ihnen war von der Staatsanwaltschaft Regensburg vorgeworfen worden, einen Mobilfunkbetreiber durch fingierte Mobilfunkverträge (unter Angabe gefälschter Personalien) um eine Vielzahl an Handys erleichtert zu haben und diese Handys sodann an Hehler im Umkreis des Münchner Hauptbahnhofs mit Gewinn vertickt zu haben. Entscheidend für die Durchführung der insgesamt 150 Taten war die Tatbeteiligung eines Mitarbeiters des Mobilfunk-Shops, der bei der Fingierung der Verträge behilflich war und dabei mitgeholfen hatte, die Verträge bei in der Zentrale des Mobilfunkbetreibers durchgewunken und die teilweise sehr teuren Handys an die Fünf ausgegeben wurden.
Die arbeitsteilige Vorgehensweise und die Vielzahl von Taten führte zur Einstufung als gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Da alle fünf Angeklagten gerade über 21 Jahre alt waren bei der Begehung dieser Taten mußten sie sich als (gerade) Erwachsene am 07.04.11. vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Kelheim verantworten. Durch die Art des Tatvorwurfs hatten sie infolgedessen mit einem Strafrahmen von zumindest 1 bis 10 Jahre zu rechnen.
Bei der Strafzumessung waren die Geständnisse aller fünf Ageklagten entscheidend ebenso wie der Umstand, daß es ihnen von seiten des Netzbetreibers sehr leicht gemacht worden war, ihre Straftaten zu begehen. Da sich der Gesamtschaden im Vergleich zu anderen Verfahren dieser Art eher gering gehalten hatte waren Staatsanwaltschaft Regensburg und das Amtsgericht Kelheim übereinstimmend von minder schweren Fällen ausgegangen, was zu einem geringeren Strafrahmen von nur 6 Monaten bis 5 Jahren geführt hatte.