Bußgeld wegen Sex ohne Kondom
Gegen die Inhaberin eines Bordells im Großraum München ist soeben von der Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingeleitet worden. Hintergund ist eine Durchsuchung der „Sitte“ im Bordell der Betroffenen im letzten Jahr, wo angeblich Hinweise auf ein organisiertes Nichtbenutzen von Kondomen gefunden worden sein sollen: Die Betroffene soll nach der Meinung der Sitte den Kunden verschiedenen „Leistungen“ ohne Kondome angeboten haben. Die Betroffene bestreitet den Vorwurf: Nach der üblichen Praxis in den Bordellen arbeiten die Prostituierten auf eigene Rechnung und in eigener Regie, der jeweilige Betreiber des Bordells vermietet lediglich die Zimmer an die Frauen auf Zeit, die Frauen wechseln teilweise wochen- oder sogar tageweise. Sie stehen also in keinem Abhängigkeitsverhältnis vom Bordellbetreiber. Die Frauen arbeiten auch auf eigene Rechnung und regeln ihre Arbeit selbst.
Aus diesem Grunde ist es schon sehr schwierig, Einfluß darauf zu nehmen, wie die Frauen ihre Arbeit konkret ausüben, zumal sie jederzeit gehen können, wenn es ihnen in dem betreffenden Puff nicht mehr paßt.
Daher müßte die Bußgeldbehörde der Betroffenen schon nachweisen können, daß sie die Nutten tatsächlich angewiesen hat (womöglich sogar unter Anwendung von Drohungen), ohne Kondome zu arbeiten. Dieser Nachweis dürfte sehr schwierig werden.