Im Schwurgerichtsprozeß vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I hat einer der drei Angeklagten den Tatvorwurf eingeräumt
Drei heute achtzehn- und zur Tatzeit sechzehnjährige Jugendliche aus Küsnacht bei Zürich müssen sich seit Monaten vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I wegen des Vorwurfes des mehrfachen versuchten Mordes verantworten. Bisher hatten alle drei zu den Tatvorwürfen geschwiegen, was nach dem Gesetz ihr Recht ist. Am Donnerstag, den 14.10.10, und damit kurz vor Ende des Prozesses hat sich einer der Drei endlich dazu entschlossen, auszupacken und ein umfangreiches Geständnis abzulegen, – also die Tatvorwürfe einzuräumen, – und sich vor allem bei dem Hauptopfer, einen damals zufällig den Sendlinger-Tor-Platz in München querenden Versicherungskaufmann, zu entschuldigen, zumal der von den Tritten der Drei in sein Gesicht allerschwerste Verletzungen davongetragen hatte. Das Geständnis scheint nach den Meldungen in den Medien erst dadurch möglich geworden zu sein, daß der Angeklagte seinen bisherigen Anwalt kündigte, der ganz offensichtlich wie auch seine beiden Kollegen die Verantwortung für das bisherige Schweigen getragen hat, – die Äußerungen des neuen Verteidigers in den Medien als richtig unterstellt.
Gerade in einem derartigen Verfahren vor der Jugendkammer ist ein derartiges Prozeßverhalten als äußerst ungünstig anzusehen, da Geständnisse regelmäßig strafmildernd gewertet werden. Am wichtigsten erscheinen in einem solchen Verfahren die Entschuldigung bei den Opfern und vor allem Wiedergutmachung, was wohl ebenfalls bisher während des über ein Jahr dauernden Strafverfahrens nicht erfolgt ist. Ohne diese Punkte kann ein Jugendlicher in einem solchen Verfahren nur die Höchststrafe von zehn Jahren erwarten.