Es war wohl richtig turbulent geworden in den Münchener Zahnarztpraxis, als eine türkische Auszubildende zur zahnmedizinischen Fachangestellten immer wieder zu spät in ihre Ausbildungsstelle gekommen war und deshalb von ihrer Ausbilderin, – ebenfalls einer Türkin, – zur Ordnung gerufen worden war. Denn als die Ausbilderin, – eine Zahnarzthelferin, die schon seit vielen Jahren in der Praxis arbeitete und für die Ausbildung der Azubis zuständig war, – ihr die Kündigung und außerdem die Verständigung ihrer Eltern androhte, kam es zum Eklat. In der Hitze des Wortgefechts sollen Beleidigungen auf Türkisch geflogen sein und die Azubine, die nix so fürchtete wie die Information ihrer Eltern, ging zur Polizei und erstattete Anzeige wegen Beleidigung. Ihre Angst war natürlich, dass die Eltern erfahren könnten, dass sie einen Freund hat, was für sie noch schlimmer war als die Androhung der Kündigung. Am Ende ganzen Ärgers stehen nun ein Ermittlungsverfahren gegen die Ausbilderin und eine abrupt beendete Ausbildung. Der Ausbilderin (Verteidiger RA Florian Schneider) droht allerdings kein wirklicher Ärger mit der Polizei, da Anzeigen wie die der Azubine wegen Beleidigung in der Regel nicht weiter verfolgt werden, sondern auf den Privatklageweg verwiesen werden.
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit
Sie haben noch Fragen?
Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.
Anschrift
Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de
Staat der Zulassung
Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994
Zuständige Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München