Der Schüler war beobachtet worden, wie er einem anderen Schüler 5 Gramm Marihuana übergeben hatte und dafür Geld bekommen hatte. Die Observation war wohl ausgelöst worden, als die Polizei den Käufer ins Visier genommen hatte. Bei der anschließenden Durchsuchung fand man bei dem 15-jährigen Verkäufer einen großen Geldbetrag. Nun gab’s die Anklage gegen den 15-Jährigen wegen Drogenhandels zum Jugendgericht.
Der 15-Jährige (Jugendstrafverteidiger RA Florian Schneider) machte alles richtig und verweigerte jede Aussage bei der Polizei.
Der Käufer dagegen räumte sofort mehrere Drogenkäufe bei ihm ein. Die Anklage lautet damit auf zwei verschiedene Taten des Handeltreibens mit Btm. Nach den Angaben des Käufers soll der Verkäufer vorher schon zweimal an ihn je 5 Gramm Cannabis zum Preis von € 50 verkauft haben. Auf diese Angaben stützt sich die Anklage. Weitere Delikte dieser oder ähnlicher Art konnten dem Jugendlichen nicht nachgewiesen werden.
Trotz der Überarbeitung des Betäubungsmittelrechts bleibt das Handeln mit Cannabis verboten.
Für den Verkäufer ist damit klar, dass er eine Straftat begangen hatte. Er kann sich nicht auf die Liberalisierung des Betäubungsmittelstrafrechts berufen. Im Gegenteil. Er hatte an einen Jugendlichen verkauft. Dies stellt eine bedeutende Straftat dar.
Die Anklage gegen den 15-Jährigen wegen Drogenhandels hat zur Folge, dass sich der Jugendliche demnächst vor dem Jugendgericht zu verantworten hat.
Da er bislang keine Angaben bei der Polizei gemacht hat wird sich für ihn vor allem die Frage stellen, wie er sich in der Hauptverhandlung zum Tatvorwurf stellen wird. Ob er also weiterhin keine Angaben machen will oder sich zur Sache äußern will. Ein Faktum bildet natürlich die Aussage des ebenfalls sehr jungen Käufers, der alles zugegeben hatte.
Eine Anklage gegen einen 15-Jährigen wegen Drogenhandels ist kein Pappenstiel.
Jugendrichter honorieren in der Regel geständige Aussagen ihrer jungen Angeklagten allerdings ganz besonders hoch. Sollte sich der jugendliche Verkäufer zu einem Geständnis bewegen lassen wird er sich über eine sehr maßvolle Sanktion freuen können.