Ein 35-jähriger Münchner musste nach den Feiertagen die Erfahrung machen, dass die vorweihnachtliche Einkauferei in der Innenstadt nicht nur mit Stress, sondern auch mit ziemlichen Tücken verbunden sein kann: Der Mann war zusammen mit einer Bekannten losgezogen, um kurz vor den Weihnachtstagen die vielen Preisnachlässe zu nutzen und sich mal wieder so richtig mit Klamotten einzudecken. Nach dem Besuch des einen Kleiderladens waren er und seine Begleiterin mit vielen großen Tüten bepackt zu einem großen Kaufhaus auf der Sendlingerstraße marschiert, um sich mit noch mehr reduzierten Klamotten und vor allem mit vielen Pullovern einzudecken. Der Beschuldigte hatte mehrere verschiedene Rollkragenpullover gekauft, aber auch jede Menge anderer Kleidungsstücke, und nach dem Anprobieren darum gebeten, alle Sachen zusammen an der Sammelkasse zahlen zu können. Als er sich nach den Weihnachtstagen mit seinen Einkäufe beschäftigte und seine Sachen sortierte und aufräumte ging der Ärger los:
Es fiel ihm nämlich plötzlich auf, dass einer der Pullover unterhalb des Rollkragens ein großes Loch hatte. Er ärgerte sich und nahm seine Kassenzettel und den Pullover und marschierte gleich nach Neujahr zurück in das Kaufhaus, um den Pullover umzutauschen. Hier erlebte er dann eine dicke Überraschung: Als er den Pullover mit dem immer noch daran befestigten Etikett und den Kassenzetteln dem Verkäufer aushändigte und um Umtausch bat tauchten plötzlich zwei Ladendetektive auf, die ihm erklärten, der Pullover sei nie im Haus gekauft worden, er könne diesen Pullover also nur gestohlen haben. Das sei an dem Etikett des Pullovers festzustellen, bei dessen Scannung der Computer den Pullover nicht als verkauft ausweise, sondern als noch im Bestand des Kaufhauses befindlich. Man werde ihn deshalb jetzt anzeigen wegen Diebstahls des Pullovers und zusätzlich wegen versuchten Betrugs, da er ja versucht habe, einen gestohlenen Pullover durch Rückgabe zu Geld zu machen. Der Mann war wie vom Donner gerührt, da er natürlich angesichts der ganzen Berge von Klamotten, die er bis zur Bezahlung nie in der Hand gehabt hatte, sondern nur kurz probiert hatte und dann zur Sammelkasse hatte geben lassen. Bem Zahlen an der Sammelkasse hatte er letztlich den Überblick längst verloren gehabt und keinen Ahnung mehr, was er alles im Einzelnen gekauft und dann bezahlt hatte und was nicht, er hatte einfach den Verkäufern und den Frauen an der Kasse vertraut, dass alles okay war.
Gegen den Beschuldigten wird nun Strafanzeige wegen Ladendiebstahls und versuchten Betrugs erstattet, was bedeutet, dass gegen den Mann von der Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren wegen der beiden Vorwürfe eingeleitet werden wird. Er muß daher mit einem Strafbefehl oder auch mit einer Anklage zum Amtsgericht München rechnen. Da er sich jedoch sofort nach Erhebung des Tatvorwurfs durch die beiden Ladendetektive um einen Verteidiger (RA Florian Schneider) gekümmert hat wird er ausreichend Gelegenheit haben, im kommenden Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft seine eigene Darstellung des Sachverhaltes unterzubringen, um damit zu erreichen, dass das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wird. Andernfalls droht ihm eine Geldstrafe von nicht ganz unbeträchtlichem Ausmaß.