Eine 83-jährige Frau aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) wird sich trotz ihres hohen Alters im nächsten Monat einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Erding wegen des Vorwurfs des Ladendiebstahls stellen: Der älteren Dame wird von der Staatsanwaltschaft Landshut vorgeworfen, vor einigen Wochen in einem Shop des Münchner Flughafens einige Kosmetika von vergleichsweise geringem Wert entwendet zu haben. Die Besonderheit des Falles liegt nicht nur darin, daß die Dame finanziell durchaus gut gestellt ist und aus finanziellen Gründen keinerlei Ladendiebstähle nötig hätte. Ein entscheidendes Merkmal des Falles liegt vor allem darin, daß sie schon mehrfach vorbestraft ist wegen anderer Ladendiebstähle in den letzten Jahren und inzwischen schon viermal verurteilt worden ist deshalb, letztmalig durch das Amtsgericht München. Ganz und gar unklar ist im gegenwärtigen Stadium des Mandates, was sie trotz ihrer guten finanziellen Lebensituation immer wieder zum Klauen treibt.
Tatsache ist aber, daß sie demnächst damit konfrontiert sein wird, sich trotz ihres Alters eine unbedingte Freiheitsstrafe (also ohne Bewährung) einzuhandeln. Für sie steht also absehbar ihre Freiheit in Form einer Haftsstrafe in der Frauenhaftanstalt auf dem Spiel, wenn sie so weiter macht.
Denn Alter schützt vor Haftsstrafe nicht, das ist Tatsache. Sie wird sich so verteidigen müssen, daß sie dem Strafricher am Amtsgericht Erding, – das ihren Fall nun verhandeln muß, – klar macht, erstens, was sie immer wieder zum Stehlen treibt, und zweitens, was sie gegen diesen Trieb nun zu unternehmen gedenkt. Alleine darauf zu hoffen, daß der Richter Rücksicht auf ihr hohes Alter nimmt, ist aussichtslos.