Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen eine Frau aus München mit ausländischer Herkunft Anklage wegen des Verdachts des Ladendiebstahls zum Amtsgericht München erhoben. Der verheirateten Mutter eines zweijährigen Kindes wird vorgeworfen, zum inzwischen dritten Mal in einem Münchner Geschäft versucht zu haben, Waren zu entwenden. Die Frau soll vom Amtsgericht München mittels Strafbefehl bereits zwei Mal zu kleinen Geldstrafen verurteilt worden sein und im Frühherbst gleich nach Erhalt des 2. Strafbefehls zum dritten Mal in einem Münchner Kaufhaus straffällig geworden sein. Aus diesem Grunde gabs nun keinen Strafbefehl mehr, sondern eine Anklage mit der Folge, dass sie sich vor dem Strafrichter verantworten muß. Hier droht ihr als Konsequenz sicher noch keine unbedingte Freiheitsstrafe, wohl aber eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung. Die Angeschuldigte wird dann einiges an Argumenten auffahren müssen, um dem Strafrichter zu erläutern, warum sie innerhalb so kurzer Zeit erneut klauen gegangen ist, obwohl sie kurz zuvor einen Strafbefehl wegen exakt desselben Deliktes erhalten hatte. Da sie und ihr Ehemann berufstätig sind und über ein normales Einkommen verfügen ist diese Art von wiederholter Delinquenz besonders erklärungsbedürftig: Denn sie hätte sich die entwendeten Gegenstände auch ohne Weiteres leisten können.
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