Am 5.Juli 2011 stand vor der 2.Jugendkammer des Landgerichts Braunschweig ein 25-Jähriger Mann, dem vorgerworfen worden war, über 4 Jahre hinweg seine Schwester (anwaltlicher Vertreter RA Florian Schneider) ab derem 10. Lebensjahr zu missbraucht zu haben. Er selbst war zu diesem Zeiptunkt nur 4 Jahre älter als seine Schwester. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte seine Schwester 5 mal pro Woche missbraucht, wobei er sich jedesmal in ihr Zimmer begeben und mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen hatte. Die Sache war erst aufgeflogen, als der Angeklagte und seine Schwester von ihrer Mutter beim Geschlechtsvekehr entdeckt wurden. Zunächst hatte die Familie „das Problem“ intern regeln wollen, doch als die Schwester nach München gezogen war und damit weit genug wegn von ihrer Familie war hatte sie doch Anzeige gegen ihren Bruder erstattet. Die 2. Jugendkammer des Landgerichts Braunschweig hatte damit über 689 Fälle des sexuellen Missbrauchs zu urteilen.
Da der Bruder seinerzeit als Jugendlicher gehandelt hatte wurde er zur Jugendkammer angeklagt und wurde beschuldigt, als strafrechtlich verantworlicher Jugendlicher (also von seinem 14. bis zu seinem 18. Lebensjahr) in 689 Fällen sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vorgenommen zu haben. Er wurde zu 2-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Dieses im Vergleich mit den bayerischen Verhältnissen extrem milde Urteil hat damit zu tun, dass in Niedersachsen wohl generell niedrigere Strafen verhängt werden, aber auch damit, dass der Angeklagte ein volles Geständnis abgelegt und sich dazu verpflichtet hatte, Wiedergutmachung in Höhe von Euro 9000 an seine Schwester zu bezahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.