Der junge Angeklagte hatte eindeutig zu viel getrunken. Von eineinhalb Promille war in der Akte die Rede. Weit mehr, als ein Muslim gewohnt ist. Nach seiner Flucht nach Deutschland hatte er den Alkohol entdeckt und war dann auf die schiefe Bahn geraten. Eine Schere war bei einer körperlichen Auseinandersetzung ins Auge des Gegners geraten und hatte hier eine kleine Verletzung verursacht. Glücklicherweise hieß es am Ende aber Bewährung für gefährliche Körperverletzung.
Bewährung für gefährliche Körperverletzung zu kriegen ist keine ganz einfache Sache.
Der Strafrahmen der Vorschrift für eine Körperverletzung unter Einsatz von Gegenständen beginnt bei 6 Monaten und endet bei 10 Jahren Freiheitsstrafe. Bleiben schwere Schäden beim Opfer zurück wird aus der gefährlichen eine schwere Körperverletzung mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr. Alles also eindeutig eine Nummer größer als eine „normale“ / „einfache“ Körperverletzung, wo man auch noch mit einer Geldstrafe davon kommen kann.
Der Gegner war an seinem Auge glücklicherweise nicht bleibend geschädigt.
Sonst hätte der Strafrahmen der schweren KV angewendet werden müssen. Eine Bewährung für gefährliche Körperverletzung wäre womöglich nicht mehr drin gewesen. Der Angeklagte hatte also mehr Glück als Verstand, dass seine Schere nicht zur Erblindung des Auges seines Gegners geführt hatte. Da Auge hatte im Gegenteil nur eine leichte Hornhautverletzung. In der Beweisaufnahme stellte sich zudem heraus, dass das Opfer ebenfalls sehr aggressiv und beleidigend unterwegs gewesen war gegen den Angeklagten.
Das Amtsgericht verhängte also eine Bewährung für gefährliche Körperverletzung und erlegte dem Angeklagte auf, Wiedergutmachung an sein Opfer zu bezahlen.
Der Angeklagte war geständig gewesen und hatte seine Bereitschaft zu einer Entschuldigung und zu einer Wiedergutmachung bekundet. Er hatte auch nur kleine Vorstrafen, den einen oder anderen kleinen Diebstahl. Schließlich fiel auch seine Bereitschaft ins Gewicht, den Alkoholkonsum sein zu lassen und Beratungsgespräche zu führen. Die Verteidigung (RA Florian Schneider) hatte aus diesem Grunde die Annahme eines minder schweren Falles der gefährlichen Körperverletzung beantragt. Das Urteil lautete am Ende dann auf 10 Monate zur Bewährung.