Der Strafrichter am Amtsgericht München hat am Donnerstag einen etwa 25-jährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen a Euro 45 und damit insgesamt Euro 6.300 verurteilt. Dem Mann war von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen worden, Ende Januar diesen Jahres in der 089-Bar in München ausfällig geworden zu sein und, nachdem er rausgeworfen worden war, dem Türsteher einen Kopfstoß auf die Nase verpaßt zu haben. Als die Polizei auftauchte, die vom Club gerufen worden war, um die Körperverletzung anzuzeigen, war der Angeklagte nach der Auffassung des Amtsgerichts gegen die Polizisten ausfällig geworden, indem er die wüst beleidigte. Der Türsteher hatte glücklicherweise keine nennenswerte Verletzung davongetragen, sein Attest hatte lediglich eine (schmerzhafte) Nasenprellung ausgewiesen. Er hatte jedoch ebenso wie die Polizisten Strafantrag gegen den Angeklagten gestellt.
Der Angeklagte hatte in der Verhandlung den Kopfstoß und die Beleidigungen sofort und unumwunden eingeräumt: Hintergrund des ganzen Ärgers sei letztlich sein ziemlich heftiger Alkoholkonsum an dem Abend gewesen, obwohl er Alkohol nicht gewohnt sei, da er damals nur auf sein Examen gelernt habe und nicht mehr weggegangen sei. Er habe sich bei seinen Opfern entschuldigt und ihnen Entschuldigungsbriefe geschrieben, die er in Kopie vorlegte.
Der Strafrichter hielt ihm bei der Bemessung der Strafe sein Geständnis ebenso zugute wie seine Entschuldigung bei dem Opfer und den Polizeibeamten. Zu Lasten war allerdings gewertet worden, dass er fünf Jahre zuvor ebenfalls vom Amtsgericht München wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war und damit als einschlägig vorbestraft zu gelten hat. Des hat verhindert, dass er eine Geldstrafe in weniger als 100 Tagessätzen einfahren konnte.