Einstellung bei Betrug
Soeben wurde das Ermittlungsverfahren gegen einen Spediteur aus der Umgebung von München (Verteidiger RA Florian Schneider) eingestellt, dem von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen worden war, einen Subunternehmer für seine Fahrten beschäftigt zu haben, obwohl er angeblich gar nicht in der Lage Gewesen war, ihn zu bezahlen. Der Subunternehmer hatte ihn wegen Betrugs angezeigt, als es Streit über seine Entlohnung gab, und hatte behauptet, der Spediteur sei blank und pleite und habe ihn trotzdem für sich fahren lassen. die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin gegen den Spediteur ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Eingehungsbetrugs ein. Der Beschudligte verhielt sich richtig und widerstand der sehr menschlichen Neigung, sich sofort gegen der Polizei gegen den Vorwurf zu verteidigen und sofort eine Aussage zu machen. Statt dessen beauftragte er einen Strafverteidiger, der zunächst einmal Akteneinsicht beantragte und dann eine Verteidigungsschrift fertigte.
Es zeigte sich nämlich ziemlich schnell, daß der Anzeigeerstatter keinerlei Beweise für die behaupteten Liqiditätsprobleme des Spediteurs hatte, sondern die Strafanzeige alleine deswegen erstattet hatte, um den Beschuldigten, seinen Auftraggeber, unter Druck zu setzen und dazu zu veranlassen, seine Forderungen zu bezahlen, über die es Streit gegeben hatte.
Als es gelungen war, dies gegenüber der Staatsanwaltschaft darzustellen, wurde das Strafverfahren sofort mit einer sog. „Freispruchseinstellung“ eingestellt. Der Anzeigeerstatter hat sich vielmehr selbst strafbar gemacht, und zwar wegen falscher Verdächtigung.