Einstellung bei Sachbeschädigung
Am Donnerstag verhandelte das Amtsgericht München gegen zwei Neunzehnjährige (einer von ihnen verteidigt durch RA Florian Schneider), denen vorgeworfen wurde, letztes Jahr im Sommer nach erheblichem Alkoholkonsum im Süden von München randaliert zu haben und außerdem versucht zu haben, am späten Abend in einen Dönerwagen einzubrechen. Tatsächlich hatte jedoch kein Einbruch stattgefunden, ein Aufbruch der Türe war nicht erfolgt. Zur Tatzeit waren Beide noch 18 Jahre alt gewesen. Die Anklage war daher folgerichtig zum Jugendgericht erhoben worden und lautete auf versuchten Einbruchsdiebstahl. Die Sache war nur dadurch aufgeflogen, daß ein Passant sie beobachtet und die Polizei verständigt hatte. Die hatte die Beiden noch am selben Abend in der Nähe des Tatortes aufgespürt und die Personalien festgestellt. Dabei wurde bei Beiden eine sehr hohe Alkoholisierung von etwa 2 Promille zur Tatzeit festgestellt. Der Eine war erheblich vorbestraft, der Andere noch ohne Eintrag.
Die Beiden bestritten vor dem Jugendgericht nicht, daß sie zu zweit gefeiert und ordentlich getrunken hatten, – zusammen in etwa eine Flasche Wodka. Sie bestritten aber mit Nachdruck, versucht zu haben, in den Dönerwagen einzubrechen: Sie hätten nur betrunken randaliert und an die Türe des Wagens geschlagen, ein Einbruch sei aber nicht gewollt gewesen und schon deshalb sinnlos, da es für sie in dem Wagen gar nix zu finden gegeben hätte. In der Beweisaufnahme hatte sich dann in der Tat kein Tatnachweis für einen versuchten Einbruch führen lassen.
Das Jugendgericht bot darauf an, das Verfahren gegen den noch nicht vorgeahnten Angeklagten (Verteidiger RA F. Schneider) gegen Auflagen einzustellen, worunter sich vor allem eine Alkoholberatung befand sowie die Verpflichtung, sich ein halbes mit nicht mehr als 0,8 Promille in der Öffentlichkeit zu bewegen.